Wer wird gefördert
Es werden KMU (kleine bis mittlere Unternehmen) gefördert. Die förderungswürdigen Unternehmen müssen hauptberuflich betrieben werden. Ein Unternehmen, das nebenberuflich betrieben werden, beispielsweise ein Angestellter, der abends oder am Wochenende eine zusätzliche Unternehmung startet, ist nicht förderungswürdig. Zusätzlich muss sich die Betriebsstätte innerhalb Deutschlands befinden bzw. zumindest muss sich eine Niederlassung auf dem Hoheitsgebiet Deutschlands sein. Als förderwürdiges Unternehmen gilt nur Unternehmen, die nicht mehr als 250 Mitarbeiter haben. Außerdem darf der Jahresumsatz einen Betrag von 50 Millionen nicht überschreiten.
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